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Häufige Fragen

Wie kann ich bei der Gemeinn. Wohnungsunternehmen eine Mitgliedschaft erwerben?

Gehen Sie auf die Startseite unter Punkt 3 und laden sich den Antrag auf Mitgliedschaft herunter. Alles weitere wird dort beschrieben

Was muss ich rund um die Betriebskostenabrechnung wissen?

Jede Mieterin und jeder Mieter erhält im Frühjahr/Sommer eine Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr. Sie beinhaltet alle Verbrauchskosten sowie die sonstigen Nebenkosten des Mietverhältnisses. Die tatsächlichen Betriebskostenaufwendungen werden mit der Betriebskostenvorauszahlung verrechnet. Näher Einzelheiten ersehen Sie auf Ihrer Betriebskostenabrechnung.

        Umlage schlüssel

Da nur sehr wenige Wohnungen mit separaten Kaltwasserzählern ausgestattet sind, wird der Wasserverbrauch und das Abwasser nach dem Verhältnis der Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche des Hauses umgelegt. Rauchwarnmelder werden pro Stück umgelegt und die restlichen Betriebskosten werden ebenfalls im Verhältnis der Wohnfläche zu Gesamtwohnfläche umgelegt.

Was ist bei Auszug aus der Wohnung zu beachten?

Wenn Sie Ihre Wohnung ordentlich gekündigt haben, müssen Sie bei Auszug aus der Wohnung alle Ihnen gehörenden Gegenstände aus der Wohnung entfernen. Hierzu gehören auch Gegenstände, die Sie bei Einzug in die Wohnung vom Vormieter übernommen haben (Mobiliar, Bodenbeläge, Deckenverkleidungen etc.) Die Wohnungen sind vollständig geräumt und besenrein an uns zu übergeben.

Beheizung der Wohnung?

Unsere Wohnungen werden teilweise mit Gas-Einzelöfen beheizt. Diese Gasöfen stehen immer im Eigentum des Mieters. So muss der Mieter für die Anschaffung, Installation und laufenden Betrieb der Öfen selbst sorgen.